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Leber Baumesstechnik führt seit 2004 Luftwechselratenmessungen im Blower-Doorverfahren in Wohnhäusern, Gewerbeobjekten und in der Industrie durch.
Eine Messung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden ist aus folgenden Gründen erforderlich bzw. sinnhaft:
- Nachweis der gesetzlich geforderten Begrenzung der Lüftungsverluste zur Vermeidung überhöhter Wärmeverluste im Winter und zur Sicherstellung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Sicherstellung des baulich geschuldenten nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels und zur Übernahme der Messdaten in das Lüftungskonzept
- Sicherstellung eines möglichst hohen Wärmerückgewinnungsgrades von Lüftungsanlagen mit Wärmetauscher
- Qualitätssicherung der baulichen Ausführung, insbesondere der Gewerkeschnittstellen und der baulichen Koordination
- Nachweisführung im Rahmen von gesetzlichen und fördermittelrechtlichen Anforderungen einer wirksamen Maßnahmenumsetzung
- Optimierung der Energiebilanz
- Darlegung/Visualisierung von bestehenden Problemen wie etwa Feuchte im Baukörper oder Luftpfade durch die Konstruktion
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